Erreichbarkeit des Rathauses zwischen den Feiertagen

Das Rathaus und seine Außenstellen bleiben Heiligabend und Silvester geschlossen. Zwischen den Feiertagen ist die Gemeindeverwaltung selbstverständlich erreichbar. Für alle Dienstleistungen des Bürgerservice ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Erreichbarkeit des Rathauses zwischen den Feiertagen

Die Gemeindeverwaltung Südlohn teilt mit, dass das Rathaus und seine Außenstellen (Bauhof, Kläranlage) Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.) geschlossen bleiben.

Zwischen den Feiertagen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung selbstverständlich für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar.

Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten:

- Bürgerservice nur mit Termin:
Für alle Dienstleistungen des Bürgerservice ist eine Terminvereinbarung erforderlich, die Sie einfach unter der Tel.-Nr.: 02862/582-34 oder per E-Mail an zentrale@suedlohn.de vereinbaren können. Terminvereinbarungen sind für die folgenden Zeiten möglich:

  • montags, dienstags und donnerstags von 08.00-16.00 Uhr;
  • mittwochs und freitags von 08.00-12.30 Uhr.

Wichtig:

  • Der Zutritt zum Rathaus ist nur mit FFP2-Maske gestattet!
  • Auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn (www.suedlohn.de) können Bürgerinnen und Bürger vielfältige Informationen und Dienstleistungen abrufen und teilweise auch schon online beantragen und auch online bezahlen - ohne ins Rathaus zu kommen. Dies gilt insbesondere für Dienstleistungen des Standesamtes, wie z.B. die Anforderung von Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden und Voranmeldungen zur Eheschließung.

- Wertstoffhöfe und Entsorgungsanlagen der EGW:

Die Abfallentsorgungsanlagen an allen Standorten der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) im Kreis Borken bleiben am Freitag, 24.12.2021 (Heiligabend), Samstag, 25.12.2021, Freitag, 31.12.2021 (Silvester) und Samstag, 01.01.2022 (Neujahr) geschlossen. Diese Regelung gilt auch für die von der EGW betriebenen Wertstoffhöfe im Kreis Borken.