Schulordnung der St. Vitus Schule Südlohn
Die hier vorliegende Schulordnung regelt insbesondere die Angelegenheiten, die sich auf die spezielle Situation unserer Schule beziehen. Sie will mit ihren Geboten bzw. Verboten Bedingungen schaffen, die einen störungsfreien Ablauf des Schulbetriebs ermöglichen.
1. Beginn und Ende der Unterrichtszeiten
1.1
Die Schüler (einzelne Fahrschüler ausgenommen) dürfen erst mit Beginn der Frühaufsicht (7.40 Uhr) das Schulgelände betreten. Ab 7.45 Uhr beginnt der offene Schulanfang. Die Kinder dürfen ihren Klassenraum aufsuchen und sich dort an ihrem Platz still beschäftigen. Beginnt der Unterricht eines Kindes zur 2. Stunde (8.45 Uhr), sollte es den Klassenraum sofort aufsuchen.
1.2
Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler unverzüglich das Schulgebäude und Schulgelände. Als Schulweg gilt der kürzeste, verkehrssichere Weg zwischen Schule und Elternhaus. Fahrschüler verlassen den Schulhof am Tor erst, wenn der Bus am Halteplatz wartet und ein Einsteigen ermöglicht.
2. Unterrichtspausen
2.1
In der Frühstückspause (9.30 - 9.40 Uhr) frühstücken die Kinder unter Aufsicht der Lehrkraft im Klassenraum. Zu Beginn der Hofpausen (9.40 Uhr, 10.45 Uhr und 11.35 Uhr) verlassen alle Schüler sofort die Räume und begeben sich auf den Pausenhof. Die Lehrkraft trägt dafür Sorge, dass kein Kind ohne Erlaubnis der Lehrkraft im Klassenraum oder Schulflur zurückbleibt. Mit dem Schellen am Ende der Pausen begeben sich die Schüler unverzüglich in ihre Klassenzimmer zurück. Sie warten auf ihren Plätzen auf den Unterrichtsbeginn.
2.2
Ist bei starkem Regen der Aufenthalt auf dem Schulhof unmöglich, so wird durch ein besonderes Schellenzeichen zur "Regenpause" geläutet. Das Verhalten bei Regenpausen ist gesondert geregelt. (s. Anlage 1: Ablauf bei Regenpause)
2.3
Die Aufsicht in der großen Pause teilen sich nacheinander 2 Lehrkräfte (je 1 von 9.40 -9.50 und von 9.50 - 10.00 Uhr).
In den anderen Hofpausen beaufsichtigt eine Lehrkraft über die ganze Zeit die
Kinder.
3. Verlassen des Schulgeländes
Während der Unterrichtszeit und der Pausen dürfen die Schüler das Schulgelände nicht verlassen. In Ausnahmefällen kann der Lehrer die Genehmigung zum Verlassen des Schulgeländes erteilen. Zur Pausenzeit informiert das Kind die Hofaufsicht.
4. Ordnung im Schulbereich
Lehrer und Schüler sind aufgefordert, zur Ordnung in der Schule beizutragen. Störungen und Belästigungen lassen sich vermeiden, wenn alle diese Vereinbarungen beachten.
4.1
Kinder, die weiter als 500 m von der Schule entfernt wohnen, dürfen mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Sie steigen auf der Straße ab und schieben ihr Fahrrad in die Ständer. Wenn die Fahrradständer besetzt sind, werden die Räder vor dem Zaun des Schulgartens in ordentlicher Reihe abgestellt.
4.2
Befindet sich eine Klasse während der Unterrichtszeit auf dem Weg zu einem Fachraum bzw. zur Turnhalle, wird sie als geschlossene Gruppe von der Lehrperson geführt.
4.3
In den Pausen dürfen die Kinder nur in ganz wichtigen und unaufschiebbaren Angelegenheiten an der Tür des Lehrerzimmers vorsprechen.
4.4
Nach Benutzung des Spielplatzes (Rindenmulchfläche) bei Nässe müssen die Kinder vor dem Betreten des Schulgebäudes die Schuhsohlen bestmöglichst säubern. Nur im Ausnahmefall (Schneematsch, Staunässe) kann der Spielplatz nicht genutzt werden. Die Sperrung wird durch Aushang an der Tafel in der Pausenhalle oder per Durchsage den Kindern angezeigt.
4.5
Die Sportwiese vor der Turnhalle wird während der Sommermonate für bestimmte Spiele im Rahmen der "Aktiven Pause" freigegeben.
4.6
In den Hofpausen verhält sich jeder so, dass kein anderer belästigt, geschädigt und behindert wird. Genauere Verhaltensregeln finden sich in Anlage 2 (Pausenverhalten).
5. Ordnung in der Klasse
5.1
Die Kinder nehmen nach Betreten der Klasse sofort ihre Plätze ein. Sie verhalten sich ruhig und laufen nicht unnötig in der Klasse umher.
5.2
Zu Beginn der Pause verlassen die Schüler unverzüglich die Klasse und begeben sich auf den Schulhof. Zur Erledigung bestimmter Aufgaben dürfen einzelne Kinder mit Erlaubnis der Lehrkraft im Klassenraum zurückbleiben.
5.3
Zum Schulschluss sorgt die Lehrkraft dafür, dass alle Kinder der jeweiligen Klasse die Flure bzw. das Schulgebäude verlassen. Eine Lehrkraft (Aufsichtsplan) sieht nach den „Buskindern“ und überzeugt sich zusätzlich davon, dass alle Kinder das Schulgelände - auch im Bereich der Fahrradständer - verlassen haben.
5.4
In der Regel sollten die Kinder während der Pausen die Toilette aufsuchen.
5.5
Jeder hält seinen Unterrichtsplatz und die Klasse sauber. Nach Beendigung des Unterrichts stellt jedes Kind seinen Stuhl hoch.
6.
Verlässt ein Lehrer mit der Klasse das Schulgelände (für einen Unterrichtsgang), so informiert er hierüber vorher die Schulleitung.
7.
Kommt es zu einem Unfall, ist sofort Erste Hilfe zu leisten. Es ist umgehend ein Lehrer und die Schulleitung zu informieren.Diese fordern - falls notwendig - ärztliche Hilfe an und benachrichtigen die Eltern. (Näheres: Anlage 3: Verhalten bei Unfällen)
Schlussbestimmung
Diese Schulordnung wurde nach Beratung in der Lehrerkonferenz vom 15.11.05 neugefasst und durch die Schulkonferenz am 22.11.05 beschlossen. Die Beachtung und Einhaltung der Verhaltensregeln durch die Kinder wird nur erreicht werden, wenn wichtige Bestimmungen in regelmäßigen Abständen sowie aus aktuellen Anlässen in den Klassen besprochen werden.
Die Lehrerkonferenz vom 31.10.2012 hat diese bestehende Schulordung durchgesehen und den aktuellen Bedingungen angepasst.
Im „Schulprogramm Teil 2“ sind die folgenden Ergänzungen zur Schulordnung angefügt.

Kontakt:
Anschrift:
St. Vitus Schule
Südwall 4
46354 Südlohn
Telefon: 02862/89014
Fax: 02862/89008
E-Mail: st-vitus-schule@suedlohn.de
Schulleitung
Frau Friederike Voß