Beratungsangebote

Es stehen folgende Beratungsanbote zur Verfügung:

Die Klassenlehrkraft ist während der gesamten Grundschulzeit erste Ansprechperson für

  • Eltern und
  • Kinder.

Sie berät über alle wichtigen Themen, die sich

  • auf die Bereiche Arbeits- und Sozialverhalten,
  • Leistungsstand und
  • Schullaufbahn beziehen.

Hierzu findet jedes Schulhalbjahr ein Elternsprechtag statt.

Im vierten Schuljahr haben die Eltern zusätzlich die Möglichkeit, sich im Rahmen des Elternsprechtages über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes gemeinsam mit der Klassenlehrkraft zu beraten.

Zusätzlich bietet jede Lehrkraft wöchentlich eine Sprechstunde nach vorheriger Terminvereinbarung im Sekretariat an.

Die Schulleitung berät nach Terminvereinbarung

  • Eltern,
  • SchülerInnen und
  • Lehrkräfte.

Sie informiert die Eltern der Vierjährigen kurz vor der Einschulung an einem speziellen Informationsabend zum Thema Einschulung. Die Möglichkeit zu einem individuellen Gespräch besteht im Rahmen der Anmeldung und Einschulung.

Nach der Einschulung bietet Frau Voß Beratung z.B.

  • bei Nachfragen zu schulischen Rahmenbedingungen oder
  • rechtlichen Fragen an (z.B. Rücktritt oder die Vorversetzung eines Schülers oder einer Schülerin, Einleitung eines AO-SF Verfahrens etc.)

Im ersten Halbjahr des vierten Schuljahres lädt die Schulleitung die Eltern der Viertklässler zu einem Elternabend ein, an dem sie über die Schulformen und den Bildungsgang in die Sekundarstufe I informiert.

    Die sonderpädagogische Fachkraft begleitet

    • Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf im Klassenunterricht oder
    • unterrichtet sie individuell in Einzelbetreuung oder in Kleingruppen.

    Sie kann bei

    • Verhaltensauffälligkeiten und
    • Lernschwierigkeiten den jeweiligen Klassenlehrkräften beratend zur Seite stehen.
    • Beratungsgespräche mit Eltern bei den genannten Problemen gehören ebenfalls zu diesem Aufgabenbereich.

    Darüber hinaus ist sie Ansprechpartnerin für die Bereiche

    • Gemeinsamer Unterricht und
    • AO-SF und berät

    in allen hierbei auftretenden Fragen.

      An der St. Vitus Schule gibt es derzeit keine speziell ausgebildete Beratungslehrkraft.

      In Einzelfällen kann aber eine Lehrperson die Funktion einer Beratungslehrkraft übernehmen und ergänzend zu einem Gespräch hinzugezogen werden. Die Lehrkraft unterstützt und ergänzt die Beratungstätigkeit der Klassenlehrkraft.

      Eine Lehrperson in der Funktion einer Beratungslehrkraft berät

      • Lehrkräfte,
      • Eltern und
      • Kinder bei Auffälligkeiten in den Bereichen
      • Lernen und Leisten sowie
      • bei Verhaltens- und
      • Erziehungsproblemen.

      Mögliche Themen können Aggressionen, Unterrichtsstörungen, Lernprobleme, LRS, Kindeswohlgefährdung etc. sein.

        Das Team der OGS/ Betreuung berät

        • die Eltern über
        • Betreuungsangebote der Schule und
        • bei Erziehungsfragen.

        Es steht im regelmäßigen Austausch

        mit den Lehrkräften, z.B. bezüglich der Bewältigung der Hausaufgaben.

          Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot für

          • Schülerinnen und Schüler,
          • Eltern und
          • das pädagogische Team der Schule.

           Sie berät anlassbezogen und situativ in

          • schulischen und
          • häuslichen Belangen.

          Diese Beratung umfasst z. B.

          • die Bereiche Lösung von Konflikten im gesamten Bereich Schule,
          • die Vermittlung zu außerschulischen Institutionen,
          • Beratung in Bezug auf das Bildungs- und Teilhabepaket
          • Die Vermittlung von zusätzlichen (z.B. externen) Hilfen