Elterninformation und Elternmitwirkung

Elterninformation:

An dieser Stelle finden Sie Hinweise, die für die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler bestimmt sind.

 

Elternmitwirkung:

Eltern haben zahlreiche Möglichkeiten an der Gestaltung der Schule mitzuwirken. Zunächst haben sämtliche Eltern einer Klasse die Möglichkeit zwei Klassenpflegschaftsvorsitzende zu wählen. Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden ihrerseits wählen in der Schulpflegschaft zwei Schulpflegschaftsvorsitzende.

Die Schulpflegschaft hat u.a. folgende Funktionen:

  • Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung.
  • Sie ist ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen abzustimmen.
  • Informationen durch die Schulleitung sollen in den Klassepflegschaftssitzungen an alle Eltern weitergegeben werden.
  • Die Schulpflegschaft kann Anträge an die Schulkonferenz zur Abstimmung geben.

Sechs Schulpflegschaftsvertreter nehmen außerdem an den Schulkonferenzen teil und können dort die Belange der Elternschaft vertreten.

  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Grundsätze und Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Rahmenplanung von Schulveranstaltungen
  • Mitwirkung beim Schulträger
  • Mitwirkung beim Schulprogramm
  • Mitwirkung bei der Anschaffung von Lehrmitteln/ Schulbüchern