Anlage 3 - Verhalten bei Erkrankung bzw. Unfällen
Verhaltensregeln bei akuter Erkrankung von Kindern bzw. Unfällen (Verfügung des RP vom 29.09.92)
Oberstes Gebot
Vorrang hat die Gesundheit des erkrankten bzw. verunglückten Kindes. Keine leichtsinnige Bagatellisierung – kein übertriebener Aufwand!
1. Die Schule hat für eine geeignete Beaufsichtigung zu sorgen! Sie bemüht sich zunächst um elterliche Begleitung (oder andere erwachsene Bezugsperson). Ein schwerkrankes oder verunglücktes Kind nicht mit anderen Kindern nach Hause schicken!
2. Wenn keine erwachsene Bezugsperson für das Kind da ist, muss ein Lehrer bei ihm bleiben, bis es gut und sicher versorgt ist (z.B. Warten in der Praxis, Ambulanz). (Eintragung im Buch für Dienstgänge und Dienstfahrten ist unbedingt erforderlich!).
3. Die Erstattung von auftretenden Kosten ist möglich (s. o.a. Verfügung).
4. Wird nach Augenschein eine Fahrt zum Krankenhaus notwendig, erfolgt der Transport am sichersten durch den Rettungsdienst. (elterliche Begleitung bzw. Information der Eltern).
5. Möglich ist auch, den Hausarzt zu rufen, um mit ihm das weitere Vorgehen abzuklären.
6. Bei einem Unfall immer die Schulleitung sofort informieren!
Kontakt:
Anschrift:
St. Vitus Schule
Südwall 4
46354 Südlohn
Telefon: 02862/89014
Fax: 02862/89008
E-Mail: st-vitus-schule@suedlohn.de
Schulleitung
Frau Friederike Voß