Anlage 2 - Pausenverhalten

1. Spiele und Verhaltensweisen, die andere Kinder verletzen oder zu Fall bringen, sind untersagt.

2. Die Kinder verlassen die Klassen und den Flur zügig, aber ohne zu rennen. In den Pausen darf ein Kind nicht in die Gebäude zurück. Ist dies jedoch dringend erforderlich, sollte es die Aufsichtskraft darum bitten.

3. Unter dem Pausendach halten sich die Kinder nur bei regnerischem Wetter auf. Das Flüchten, Verfolgen, Zerren und Auflauern an den Toilettentüren ist gefährlich und streng untersagt. Das „Plattenfangen“ kann in geregeltem Umfang in der Pausenhalle erlaubt werden.

4. Die Kinder halten sich auf der asphaltierten Fläche und auf dem Spielplatzgelände auf. An trockenen Sommertagen kann gelegentlich auch die Rasenfläche an der Sprunggrube für Spielaktivitäten freigegeben werden. Diese Freigabe erfolgt durch die Aufsicht.

5. Die Kinder dürfen nicht auf Bänke, Tische und die Tischtennisplatten steigen sowie auf den Mauern des Schultores herumklettern.

6. Spielgeräte ("aktive Pause") sind stets zum Ausgabeort an der Turnhalle zurückzubringen, spätestens wenn um 9.55 Uhr die Trillerpfeife ertönt. Sie dürfen nicht achtlos liegengelassen werden, z.B. in den Büschen. Die weichen Bälle dürfen nicht in der Nähe der Turnhalle benutzt werden. Mit diesen Bällen darf auch nicht Fußball gespielt werden.  Diese Spielgeräte dürfen aus Sicherheitsgründen nur außerhalb des Spielplatzes benutzt werden.

7. Im Herbst darf nicht mit den Früchten der Sträucher, die vor den Fenstern stehen, geworfen werden.

8. Schneebälle dürfen nur gegen die Turnhallenwand geworfen werden.

9. Bei Glätte müssen Lauf- und Fangspiele unterbleiben. An solchen Tagen ist besondere Rücksichtnahme erforderlich, damit es nicht zu Unfällen kommt. Schlinderbahnen dürfen nur in eine Richtung benutzt werden.

10. Wenn sich auf dem Hof größere Wasserpfützen bilden, ist ebenfalls Rücksichtnahme erforderlich. Das Hineinspringen, um andere zu bespritzen, ist verboten.

11. Die Klassen 3 und 4 des Neubaus betreten und verlassen das Gebäude nur über den Haupteingang.

Die Klassen sollten in regelmäßigen Abständen auf diese Absprachen hingewiesen werden, so nach längeren Ferien und besonders dann, wenn irgendein o.g. Sachverhalt mal wieder aktualisiert werden muss.