Anlage 4 - Verhalten bei Bränden
Ohne Rücksicht auf den Umfang eines Schadenfeuers und ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, ist unverzüglich Alarm zu geben. Feuerwehr und Polizei sind unverzüglich zu verständigen.
Polizei - Notruf: 110
Feuerwehr/Rettungswagen: 112
Alarmgebung:
a) elektrische Schulglocke: 3 sek / 2 sek Pause
b) bei Stromausfall: Dauerläuten von Hand
Das Schulgebäude wird klassenweise unter Aufsicht der Lehrer verlassen. Auf größte Ruhe und Ordnung ist zu achten, damit keine Panik entsteht. Kleidungsstücke und Lernmittel können mitgenommen werden, wenn die Räumung der Schule dadurch nicht verzögert wird. Der Lehrer überzeugt sich beim Verlassen des Schulraumes, dass niemand - auch nicht in Nebenräumen - zurückgeblieben ist. Fenster und Türen sind zu schließen.
An der Sammelstelle stellt jeder Lehrer fest, ob seine Klasse vollzählig ist. Die Vollzähligkeit wird dem Schulleiter gemeldet. Unsere Sammelstelle ist der Parkplatz hinter der Turnhalle. Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schüler in ihren Klassen-räumen, bis Rettung kommt, oder sie werden in einen Raum geführt, der von der größten Gefahr möglichst weit entfernt ist. In diesen Räumen sind die Türen zu schließen und die Fenster zu öffnen.
Unsere Fluchtwege:
Die Klassen des Neubaus auf dem oberen Flur und im Raum 3 verlassen das Gebäude durch den Haupteingang zur Pausenhalle. Die Klassen im Raum 4 und 5 (Flur unten) gehen durch die Seitentür (Osten). Altbauklassen verlassen das Gebäude durch den nächstliegenden Ausgang. Die Fluchtwege sind ausgeschildert. Sind Fluchtwege durch den Brandherd blockiert, können andere Fluchtwege - soweit vorhanden - benutzt werden.
Feuerlöscher
- Hauptgebäude: - am Haupteingang (unterer Flur) - hinter Kellertür (gegenüber Raum 5/Zeichen: F) - oberer Flur (hinter Putzraumtür/Zeichen: F)
- Altbau: - alle Flure in Treppennähe
- Turnhalle: - innen liegender Eingangsbereich - Geräteraum rechts (Barren)
Jede Lehrperson muss mit der Handhabung eines Feuerlöschers vertraut sein. In jeder Klasse ist in den ersten acht Wochen nach Beginn des Schuljahres durch den Klassenlehrer eine Belehrung über das Verhalten bei Feuer und -alarm durchzuführen. Alarmproben sind mit Angabe über Beginn und Ende der Räumung des Schulgebäudes ins Klassenbuch einzutragen. (Auszug aus dem RdErl. des KM "Verhalten in Schulen bei Bränden" i.d. Fassung vom 03.08. 1994).
Kontakt:
Anschrift:
St. Vitus Schule
Südwall 4
46354 Südlohn
Telefon: 02862/89014
Fax: 02862/89008
E-Mail: st-vitus-schule@suedlohn.de
Schulleitung
Frau Friederike Voß